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Bankettstühle

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Kategorie Bankettstühle

Zur Beachtung bei Großmengen von Bankettstühlen
Die Planung, Ausschreibung und Genehmigung von Bestuhlungen in Versammlungsstätten wie Festsälen, Mehrzweckhallen, Festzelten oder Zirkuszelten stellt Architekten, Baubehörden und die Bauaufsicht vor komplexe Aufgaben. Um baurechtliche Verstöße, Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden, müssen bei der Objektmöblierung für Festsaal und Großraummöblierungen strenge gesetzliche Vorgaben bezüglich Brandschutz, Paniksicherheit und mechanischer Festigkeit eingehalten werden. Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen Richtlinien, Prüfverfahren und Materialanforderungen für Bankettstühle in Großmengen im Objektbereich zusammen, um eine rechtssichere Bauabnahme laut Bestuhlungsplan zu gewährleisten.

Baurechtliche Grundlagen und Vorschriften
Das fundamentale Regelwerk für Großraumbestuhlungen ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer, wie die VstättVO NRW oder VstättVO Bayern, sowie bei fliegenden Bauten die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) in Verbindung mit der DIN EN 13782 für Festzelte und deren Sicherheit. Ab einer Personenzahl von meist 200 Besuchern greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Sie regeln exakt die maximal zulässige Anzahl von Sitzplätzen pro Reihe sowie die Fluchtwegbreite bei der Bestuhlung einer Halle. Architekten müssen im Bestuhlungsplan nachweisen, dass die Brandschutzauflagen für die Großveranstaltung erfüllt sind und die lichte Durchgangsbreite der Gänge auch bei besetzten Stühlen jederzeit gewahrt bleibt.

Vorschriften zur Reihenverbindung und Paniksicherheit
Ein zentraler Aspekt ist die gesetzliche Pflicht zur festen Reihenverbindung gemäß VstättVO. Werden Stühle in Reihen aufgestellt, müssen sie so miteinander gekoppelt sein, dass sie von Besuchern nicht verschoben oder umgestoßen werden können. Im Falle einer Evakuierung oder Panik dürfen lose Stühle die Fluchtwege nicht blockieren. Gefordert wird eine paniksichere Reihenverbindung laut Vorschrift, was bedeutet, dass sich eine Stuhlreihe bei Druckbelastung nicht in sich zusammenschiebt. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine formschlüssige Stuhlverbindung nach VstättVO. Integrierte Reihenverbinder aus Metall, die fest mit dem Stuhlgestell verschweißt sind, bieten hierbei die höchste Sicherheit im Eventbereich und minimieren Aufstellzeiten. Lose Kunststoff-Clips erfüllen die behördlichen Anforderungen bei Großveranstaltungen meist nicht.

Brandschutz und Zertifizierungen
Der vorbeugende Brandschutz ist für Bauaufsichten das kritischste Prüfkriterium. Sämtliche eingesetzten Möbel müssen schwerentflammbar sein. Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für Bankettstühle oder die europäische Norm DIN EN 13501-1 für das Merkmal schwerentflammbar. Für die Polsterung und die Bezugsstoffe ist zudem der Zigarettentest und Streichholztest nach DIN EN 1021 Teil 1 und 2 relevant. In sensiblen Bereichen wie Nottreppenhäusern, die als Rettungswege dienen, kann eine komplett nichtbrennbare Möblierung gefordert werden. Die Zertifikate müssen für den gesamten Stuhl im Verbund gültig sein. Nachträgliche Imprägnierungen mit Brandschutzsprays werden von der Bauaufsicht bei der Bauabnahme abgelehnt.

Mechanische Festigkeit und Materialausführungen
Um Personenschäden durch Materialversagen zu verhindern, müssen stapelbare Konferenzstühle für Schwerlast im gewerblichen Bereich der DIN EN 16139 entsprechen. Diese Norm prüft Möbel auf Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Sicherheit im Nicht-Wohnbereich. Für Event- und Großraummöblierungen sollte die Zertifizierung DIN EN 16139 Prüfstufe 2 für den starken Objektbereich vorliegen.
Hinsichtlich der Materialausführung haben sich zwei Varianten etabliert. Ein Stahlrohrstuhl als Objektmöbel bietet hohe Verwindungssteifigkeit, die Wandstärke des Stahls sollte mindestens 1,2 mm betragen. Ein Aluminiumstuhl im Event-Einsatz reduziert das Gewicht, wodurch der Auf- und Abbau beschleunigt wird. Die Wandstärke beim Aluminiumstuhl muss jedoch mindestens 1,8 bis 2,0 mm aufweisen und im Knickbereich der Stuhlbeine durch innenliegende Verstärkungsstreben verstärkt sein. Die Oberflächen sollten pulverbeschichtet oder eloxiert sein, um dem harten Transportalltag standzuhalten.

Prüfung bei der Bauabnahme
Bei der behördlichen Bauabnahme vor einer Veranstaltung kontrolliert die Bauaufsicht den physischen Zustand der Möblierung, die Einhaltung des genehmigten Bestuhlungsplans, das lückenlose Einrasten der Reihenverbinder sowie die Gültigkeit der Brandschutzzeugnisse im Original. Architekten und Betreiber sollten diese Dokumente bereits in der Ausschreibungsphase vom Hersteller einfordern, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.