Zur Beachtung bei Großmengen von Klapptischen Rund
Die Planung, Ausschreibung und Genehmigung von Tischordnungen in Versammlungsstätten wie Festsälen, Mehrzweckhallen, Festzelten oder Zirkuszelten stellt Architekten, Baubehörden und die Bauaufsicht vor komplexe Aufgaben. Um baurechtliche Verstöße, Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden, müssen bei der Objektmöblierung für Festsaal und Großraummöblierungen strenge gesetzliche Vorgaben bezüglich Brandschutz, Paniksicherheit und mechanischer Festigkeit eingehalten werden. Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen Richtlinien, Prüfverfahren, exakten Abmessungen und Materialanforderungen für runde Klapptische in Großmengen im Objektbereich zusammen, um eine rechtssichere Bauabnahme laut Bestuhlungsplan zu gewährleisten.
Baurechtliche Grundlagen und Vorschriften
Das fundamentale Regelwerk für Großraum-Tischbauten ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer, wie die VstättVO NRW oder VstättVO Bayern, sowie bei fliegenden Bauten die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) in Verbindung mit der DIN EN 13782 für Festzelte und deren Sicherheit. Ab einer Personenzahl von meist 200 Besuchern greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Sie regeln exakt die maximal zulässige Tischanordnung sowie die Fluchtwegbreite bei der Bestuhlung einer Halle mit runden Tischgruppen (Bankettbestuhlung). Architekten müssen im Bestuhlungsplan nachweisen, dass die Brandschutzauflagen für die Großveranstaltung erfüllt sind und die lichte Durchgangsbreite der Gänge zwischen den runden Tischreihen auch bei besetzten Plätzen und zurückgeschobenen Stühlen jederzeit gewahrt bleibt.
Standardmaße und Platzbedarfsberechnung
Für die korrekte und effiziente Planung im Bestuhlungsplan sind standardisierte Abmessungen runder Klapptische unerlässlich. Die gängigsten Durchmesser im Eventbereich orientieren sich an der optimalen Platzausnutzung pro Person bei Banketten. Ein runder Klapptisch mit einem Durchmesser von 150 cm bietet Platz für 8 Personen und eignet sich ideal für kleinere Raumkonzepte oder intime Gala-Events. Für klassische Großveranstaltungen und Festzelte hat sich der Durchmesser von 180 cm als Industriestandard etabliert, da er komfortabel Platz für 10 Personen bietet. Große Runden werden mit Modellen von 200 cm Durchmesser für bis zu 12 Personen realisiert, erfordern jedoch aufgrund der Tischtiefe mehr Raumfläche. Für die Barrierefreiheit müssen rollstuhlgerechte Tischbereiche eingeplant werden, die eine lichte Unterfahrhöhe von mindestens 70 cm bei einer Gesamthöhe von 74 bis 76 cm aufweisen.
Vorschriften zur Standsicherheit und Paniksicherheit
Ein zentraler Aspekt ist die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung freier Fluchtwege gemäß VstättVO. Werden runde Klapptische in Hallen aufgestellt, müssen sie so standsicher und kippsicher konstruiert sein, dass sie von Besuchern nicht verschoben oder im Gedränge umgestoßen werden können. Im Falle einer Evakuierung oder Panik dürfen lose Tische die Fluchtwege nicht blockieren. Gefordert wird eine paniksichere Tischaufstellung laut Vorschrift, was bedeutet, dass die Tischkonstruktion (meist solide Scheren- oder Vierfußgestelle) bei seitlicher Druckbelastung stabil stehen bleibt. Ein Umkippen bei einseitiger Belastung muss durch eine breite Standbasis des Untergestells ausgeschlossen sein. Integrierte Verriegelungssysteme an den Klappgelenken bieten hierbei die höchste Sicherheit im Eventbereich und minimieren Aufstellzeiten. Loose Arretierungen erfüllen die behördlichen Anforderungen bei Großveranstaltungen meist nicht.
Brandschutz und Zertifizierungen
Der vorbeugende Brandschutz ist für Bauaufsichten das kritischste Prüfkriterium. Sämtliche eingesetzten Möbel müssen schwerentflammbar sein. Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für Klapptische oder die europäische Norm DIN EN 13501-1 für das Merkmal schwerentflammbar. Für die runden Tischplatten und deren Kantenbeschichtung ist zudem die Widerstandsfähigkeit gegen glimmende Zigaretten und Hitze relevant. In sensiblen Bereichen wie Nottreppenhäusern, die als Rettungswege dienen, kann eine komplett nichtbrennbare Möblierung gefordert werden. Die Zertifikate müssen für den gesamten Klapptisch im Verbund aus Platte, Umleimer-Kante und Untergestell gültig sein. Nachträgliche Imprägnierungen mit Brandschutzsprays werden von der Bauaufsicht bei der Bauabnahme abgelehnt.
Mechanische Festigkeit und Materialausführungen
Um Personenschäden durch Materialversagen zu verhindern, müssen runde Klapptische für Schwerlast im gewerblichen Bereich der DIN EN 15372 entsprechen. Diese Norm prüft Möbel auf Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Sicherheit von Tischen im Nicht-Wohnbereich. Für Event- und Großraummöblierungen sollte die Zertifizierung DIN EN 15372 Prüfstufe 3 für den harten Objektbereich vorliegen. Der Klappmechanismus muss verschleißfrei sein und über eine integrierte Stapelsicherung (Stapelstollen) verfügen, um die Platten beim Transport auf dem Stapelwagen vor Kratzern zu schützen.