Zur Beachtung bei Großmengen von Klapptischen Sonderformen
Das fundamentale Regelwerk für Großraum-Tischbauten ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer, wie die VstättVO NRW oder VstättVO Bayern, sowie bei fliegenden Bauten die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) in Verbindung mit der DIN EN 13782 für Festzelte und deren Sicherheit. Ab einer Personenzahl von meist 200 Besuchern greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Sie regeln exakt die maximal zulässige Tischanordnung sowie die Fluchtwegbreite bei der Bestuhlung einer Halle mit dynamischen Tischgruppen. Architekten müssen im Bestuhlungsplan nachweisen, dass die Brandschutzauflagen für die Großveranstaltung erfüllt sind und die lichte Durchgangsbreite der Gänge zwischen den komplexen Tischanordnungen auch bei besetzten Plätzen und zurückgeschobenen Stühlen jederzeit gewahrt bleibt.
Geometrien, Abmessungen und Raumkonzepte
Für die korrekte und effiziente Planung im Bestuhlungsplan sind präzise Abmessungen von Holz Klapptischen in Sonderform unerlässlich. Diese Spezialgeometrien aus Echtholz, furnierten Platten oder robusten Multiplex-Platten dienen dazu, starre Raster aufzubrechen und Räume maximal flexibel zu nutzen. Ein Trapeztisch aus Holz (häufig im Maß 140x70x70 cm) ermöglicht durch seine Schrägkanten die Formation von geschlossenen Sechsecken, Hufeisenformen oder wellenförmigen Tischreihen für Kongresse. Dreiecktische und Halbkreistische aus Holz (oft mit Radien von 70 bis 90 cm) dienen als logische End- oder Verbindungsstücke, um rechtwinklige Tischreihen nahtlos in runde Konfigurationen überzuführen. Holz-Freiformtische und ergonomisch geschwungene Plattenformen brechen Sichtachsen auf und optimieren die Platzausnutzung bei interaktiven Großveranstaltungen. Für die Barrierefreiheit müssen rollstuhlgerechte Tischbereiche integriert werden, die eine lichte Unterfahrhöhe von mindestens 70 cm bei einer Gesamthöhe von 74 bis 76 cm aufweisen.
Vorschriften zur Standsicherheit und Verbindungstechnik
Ein zentraler Aspekt ist die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung freier Fluchtwege gemäß VstättVO. Werden Holz Klapptische in Sonderformen zu großen Tischanlagen kombiniert, müssen sie so standsicher und kippsicher konstruiert sein, dass sie von Besuchern nicht verschoben oder im Gedränge auseinandergerissen werden können. Im Falle einer Evakuierung oder Panik dürfen sich lose Tischelemente nicht verkeilen oder Fluchtwege blockieren. Gefordert wird eine paniksichere Tischaufstellung laut Vorschrift. Bei zusammengestellten Sonderformen ist eine formschlüssige Tischverbindung nach VstättVO zwingend erforderlich, um das Verschieben einzelner Segmente zu verhindern. Integrierte Tischverbinder (z. B. drehbare Untertisch-Schnellverbinder aus Metall) bieten hierbei die höchste Sicherheit im Eventbereich und minimieren Aufstellzeiten. Lose oder rein reibschlüssige Systeme erfüllen die behördlichen Anforderungen bei Großveranstaltungen nicht.
Brandschutz und Zertifizierungen
Der vorbeugende Brandschutz ist für Bauaufsichten das kritischste Prüfkriterium, insbesondere bei der Verwendung des natürlichen Werkstoffs Holz. Sämtliche eingesetzten Möbel müssen schwerentflammbar sein. Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für Klapptische oder die europäische Norm DIN EN 13501-1 für das Merkmal schwerentflammbar. Für Massivholzplatten, Schichtstoffe (HPL) und die Kantenbeschichtung ist eine spezielle, zertifizierte B1-Lackierung oder B1-Beschichtung zwingend notwendig.
Um Personenschäden durch Materialversagen zu verhindern, müssen Holz Klapptische für Schwerlast im gewerblichen Bereich der DIN EN 15372 entsprechen. Diese Norm prüft Möbel auf Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Sicherheit von Tischen im Nicht-Wohnbereich. Für Event- und Großraummöblierungen sollte die Zertifizierung DIN EN 15372 Prüfstufe 3 für den harten Objektbereich vorliegen. Aufgrund der unregelmäßigen Geometrien von Sonderformen treten bei einseitiger Belastung veränderte Hebelkräfte auf. Die Untergestelle müssen daher statisch exakt austariert sein. Die Tischplattenoberfläche aus Holz muss kratz-, stoß- und abriebfest versiegelt sein, um dem harten Transportalltag standzuhalten.
Hinsichtlich der Materialausführung haben sich zwei Varianten für das Untergestell etabliert. Ein Stahlrohrgestell als Objektmöbel bietet hohe Verwindungssteifigkeit und maximale Kippsicherheit für asymmetrische Holzplattenformen, die Wandstärke des Stahls sollte mindestens 1,5 mm betragen. Ein Aluminiumgestell im Event-Einsatz reduziert das Gewicht, wodurch der Umbau komplexer Raumkonzepte beschleunigt wird. Die Wandstärke beim Aluminiumgestell muss jedoch mindestens 2,0 mm aufweisen und im tragenden Gelenkbereich durch massive Stahleinlagen verstärkt sein. Alternativ kommen hochwertige Holz-Klappbeine mit massiven Verriegelungsbeschlägen zum Einsatz. Die Metalloberflächen sollten pulverbeschichtet oder verchromt sein, um mechanischen Beanspruchungen standzuhalten.