Zur Beachtung bei Großmengen für Konferenzen an Tischen & Stühlen
Die Planung, Ausschreibung und Genehmigung von Bestuhlungen und Tischordnungen in Kongresszentren, Konferenzhotels, Tagungssälen, Chefetagen oder repräsentativen Veranstaltungsräumen stellt Architekten, Baubehörden und die Bauaufsicht vor komplexe Aufgaben.
Baurechtliche Grundlagen und Zuschauersicherheit
Das fundamentale Regelwerk für Konferenzbereiche und Kongresshäuser ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer, wie die VstättVO NRW oder VstättVO Bayern, sowie bei fliegenden Bauten die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) in Verbindung mit der DIN EN 13782 für Festzelte und deren Sicherheit. Sobald ein Konferenzsaal oder Kongressraum die landesrechtlich definierten Personengrenzen (meist ab 200 Besucher- oder Sitzplätzen) überschreitet, greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Sie regeln exakt die maximal zulässige Anzahl von Sitzplätzen pro Reihe, die Anordnung der Tischgruppen sowie die Fluchtwegbreite bei der Bestuhlung einer Halle oder eines Konferenzraums. Architekten müssen im Bestuhlungsplan nachweisen, dass die Brandschutzauflagen für die Großveranstaltung erfüllt sind und die lichte Durchgangsbreite der Gänge zwischen den Tischreihen auch bei besetzten Plätzen und zurückgeschobenen Konferenzstühlen jederzeit vollumfänglich gewahrt bleibt.
Vorschriften zur Reihenverbindung, Paniksicherheit und Tischaufstellung
Ein zentraler Aspekt bei Konferenzstühlen und Konferenztischen ist die Gewährleistung freier Fluchtwege gemäß VstättVO. Werden Tische und Stühle in Reihen aufgestellt, müssen sie so gekoppelt sein, dass sie von Besuchern nicht verschoben oder im Notfall umgestoßen werden können. Im Falle einer Evakuierung oder Panik dürfen lose Möbel die Fluchtwege nicht blockieren. Gefordert wird eine paniksichere Reihenverbindung laut Vorschrift bei den Stühlen sowie eine paniksichere Tischaufstellung laut Vorschrift, was bedeutet, dass sich eine Stuhl- oder Tischreihe bei Druckbelastung nicht in sich zusammenschiebt. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine formschlüssige Stuhlverbindung nach VstättVO. Integrierte Reihenverbinder aus Metall, die fest mit dem Stuhlgestell verschweißt sind, bieten hierbei die höchste Sicherheit und minimieren Aufstellzeiten beim schnellen Umbau von Konferenz- auf Kinobestuhlung. Lose Kunststoff-Clips erfüllen die behördlichen Anforderungen bei Großveranstaltungen meist nicht.
Standardmaße und Platzbedarfsberechnung für Konferenzräume
Für die korrekte und effiziente Planung im Bestuhlungsplan sind standardisierte Abmessungen der Konferenztische unerlässlich. Bei klassischen Konferenzkonfigurationen in U-Form, Blockform oder parlamentarischer Bestuhlung haben sich Tischmaße wie 120x80 cm, 140x70 cm oder 180x80 cm als Industriestandard etabliert. Häufig kommen auch modulare Systemtische oder Klapptische zum Einsatz, um Räume flexibel zu transformieren. Um Barrierefreiheit zu garantieren, müssen zudem rollstuhlgerechte Tische eingeplant werden, die eine lichte Unterfahrhöhe von mindestens 70 cm bei einer Gesamthöhe von 74 bis 76 cm aufweisen.
Um Personenschäden durch Materialversagen im harten Alltagsbetrieb auszuschließen, müssen Konferenzstühle der DIN EN 16139 entsprechen. Diese Norm prüft Möbel auf Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Sicherheit im Nicht-Wohnbereich. Für den hochfrequentierten Einsatz von Bankettstühlen und Konferenzstühlen in Großmengen muss zwingend die Zertifizierung DIN EN 16139 Prüfstufe 2 für den starken Objektbereich vorliegen. Für die Konferenztische gilt analog die DIN EN 15372 für den harten Objektbereich.
Bei der behördlichen Bauabnahme vor einer Konferenz oder Tagung kontrolliert die Bauaufsicht den physischen Zustand der Möblierung, die exakte Einhaltung des genehmigten Bestuhlungsplans, das lückenlose Einrasten der Reihenverbinder sowie die Gültigkeit aller Brandschutzzeugnisse im Original. Wer von vornherein lückenlose, behördlich anerkannte Nachweise für Konferenz-Großprojekte einreichen möchte, ist mit der Möbelpapst GmbH auf der sicheren Seite. Architekten und Planer sollten diese Dokumente bereits in der Ausschreibungsphase vom Hersteller einfordern, um einen reibungslosen Betrieb ohne Verzögerungen zu gewährleisten.