Kategorie Objektmöbel Tische Sonderformen: Zur Beachtung bei Großmengen von Objektmöbel Tischen Sonderformen
Die Planung, Ausschreibung und Genehmigung von flexiblen Tischordnungen in Versammlungsstätten wie Festsälen, Mehrzweckhallen, Kongresszentren oder Eventhallen stellt Architekten, Baubehörden und die Bauaufsicht vor komplexe Aufgaben. Um baurechtliche Verstöße, Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden, müssen bei der Objektmöblierung für Festsaal und Großraummöblierungen strenge gesetzliche Vorgaben bezüglich Brandschutz, Paniksicherheit und mechanischer Festigkeit eingehalten werden. Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen Richtlinien, Prüfverfahren, Geometrien und Materialanforderungen für Objekttische in Sonderformen (wie Trapez-, Dreieck-, Halbkreis- oder Freiformtische) in Großmengen im Objektbereich zusammen, um eine rechtssichere Bauabnahme laut Bestuhlungsplan zu gewährleisten.
Baurechtliche Grundlagen und Vorschriften
Das fundamentale Regelwerk für Großraum-Tischbauten ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer (z. B. VStättVO NRW oder VStättVO Bayern) sowie bei fliegenden Bauten die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) in Verbindung mit der DIN EN 13782 für Festzelte. Ab einer Personenzahl von meist 200 Besuchern greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend.
Geometrien, Abmessungen und Raumkonzepte
Für die korrekte Planung im Bestuhlungsplan sind präzise Abmessungen von Tischen in Sonderform unerlässlich, um starre Raster aufzubrechen und Räume maximal flexibel zu nutzen:
Trapeztische (z. B. 140x70x70 cm): Ermöglichen durch Schrägkanten die Formation von geschlossenen Sechsecken, Hufeisenformen oder wellenförmigen Tischreihen.
Dreieck- und Halbkreistische (Radien von 70 bis 90 cm): Dienen als End- oder Verbindungsstücke, um rechtwinklige Tischreihen nahtlos in runde Konfigurationen überzuführen.
Freiformtische: Ergonomisch geschwungene Plattenformen brechen Sichtachsen auf und optimieren die Platzausnutzung bei interaktiven Großveranstaltungen.
Für die Barrierefreiheit müssen rollstuhlgerechte Tischbereiche mit einer lichten Unterfahrhöhe von mindestens 70 cm bei einer Gesamthöhe von 74 bis 76 cm integriert werden.
Vorschriften zur Standsicherheit und Verbindungstechnik
Gemäß VStättVO müssen Objekttische in Sonderformen so standsicher und kippsicher konstruiert sein, dass sie von Besuchern nicht verschoben oder im Gedränge auseinandergerissen werden können. Im Falle einer Evakuierung oder Panik dürfen sich lose Tischelemente nicht verkeilen oder Fluchtwege blockieren. Gefordert wird eine paniksichere Tischaufstellung laut Vorschrift. Bei zusammengestellten Sonderformen ist eine formschlüssige Tischverbindung nach VStättVO zwingend erforderlich. Integrierte Tischverbinder (z. B. drehbare Untertisch-Schnellverbinder aus Metall) bieten hierbei die höchste Sicherheit im Eventbereich und minimieren Aufstellzeiten.
Brandschutz und Zertifizierungen
Sämtliche eingesetzten Möbel müssen schwerentflammbar sein. Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für Objekttische oder die europäische Norm DIN EN 13501-1. Für die speziell zugeschnittenen Tischplatten und deren umlaufende Kantenbeschichtung (z. B. schlagfeste Laserkanten oder PU-Anleimer) ist zudem die Widerstandsfähigkeit gegen Hitze relevant. In Rettungswegen wie Nottreppenhäusern kann eine komplett nichtbrennbare Möblierung gefordert werden. Die Zertifikate müssen für den gesamten Tisch im Verbund aus Sonderform-Platte, Kante und Untergestell gültig sein. Nachträgliche Imprägnierungen mit Brandschutzsprays werden bei der Bauabnahme abgelehnt.
Mechanische Festigkeit und Materialausführungen
Um Personenschäden durch Materialversagen zu verhindern, müssen Objekttische für Schwerlast im gewerblichen Bereich der DIN EN 15372 entsprechen. Für Event- und Großraummöblierungen sollte die Zertifizierung DIN EN 15372 Prüfstufe 3 vorliegen. Aufgrund der unregelmäßigen Geometrien treten bei einseitiger Belastung veränderte Hebelkräfte auf, weshalb Untergestelle statisch exakt austariert sein müssen. Stahlrohrgestell: Bietet hohe Verwindungssteifigkeit und maximale Kippsicherheit für asymmetrische Plattenformen; Wandstärke mindestens 1,5 mm.
Aluminiumgestell: Reduziert das Gewicht für schnellen Umbau komplexer Raumkonzepte; Wandstärke mindestens 2,0 mm, im tragenden Bereich durch massive Stahleinlagen verstärkt. Die Oberflächen sollten pulverbeschichtet oder verchromt sein.