Zur Beachtung bei Großmengen von Möblierung für Seniorenheime, HealthCare- und Pflegesesseln & passenden Tischen dazu
Die Planung, Ausschreibung und Genehmigung von Raumkonzepten und Großraumbestuhlungen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen wie Seniorenheimen, Pflegeheimen, Seniorenresidenzen, Hospizen oder geriatrischen Stationen stellt Architekten, Baubehörden, Einrichtungsleiter und die Bauaufsicht vor komplexe Aufgaben. Große Räumlichkeiten in diesem Sektor unterliegen einer hochfrequentierten, intensiven und medizinisch-ergonomisch spezifischen Nutzung durch wechselnde Bewohner, Patienten und Klienten.
Gleichzeitig müssen Gemeinschaftsräume, Cafeterias und Speisesäle ab einer bestimmten Personenzahl als gesetzlich definierte Versammlungsstätten strengste Sicherheitsauflagen erfüllen. Um baurechtliche Verstöße, Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden, müssen bei der Möblierung für Seniorenheime, HealthCare- und Pflegesesseln & passenden Tischen dazu sowie bei der allgemeinen Saalbestuhlung und Hallenbestuhlung strengste gesetzliche Vorgaben bezüglich Brandschutz, Paniksicherheit, Ergonomie, Hygiene, Barrierefreiheit und hoher mechanischer Festigkeit eingehalten werden. Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen Richtlinien, Prüfverfahren und Materialanforderungen für Pflegesessel und Tische in Großmengen im Objektbereich zusammen, um eine rechtssichere Bauabnahme laut Bestuhlungsplan zu gewährleisten.
Baurechtliche Grundlagen und Personensicherheit in Pflegeeinrichtungen
Das fundamentale Regelwerk für die Saalbestuhlung, Hallenbestuhlung und Eventbestuhlung in Seniorenheimen oder HealthCare-Einrichtungen ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer (z. B. VStättVO NRW oder VStättVO Bayern). Sobald ein Raum die landesrechtlich definierten Personengrenzen (meist ab 200 Besucher- oder Sitzplätzen) überschreitet, greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Diese Bauvorschriften regeln exakt die maximal zulässige Anzahl von Sitzplätzen pro Reihe, die Anordnung der Sitzmöbel sowie die Fluchtwegbreite bei der Großraumbestuhlung. Architekten müssen im Bestuhlungsplan nachweisen, dass die Brandschutzauflagen erfüllt sind und die lichte Durchgangsbreite der Gänge zwischen den Reihen auch bei besetzten Plätzen, zurückgeschobenen Sitzmöbeln, Rollstühlen oder Gehhilfen (wie Rollatoren) jederzeit vollumfänglich gewahrt bleibt.
Vorschriften zur Reihenverbindung und Paniksicherheit bei Pflegemöbeln
Ein zentraler Aspekt bei Systemen für die Möblierung für Seniorenheime, HealthCare- und Pflegesessel & passende Tische dazu ist die Gewährleistung freier Fluchtwege gemäß VStättVO. Werden Stühle, Pflegesessel oder Mehrzweckstühle bei Feiern, Vorträgen oder Großevents in Reihen aufgestellt, müssen sie so gekoppelt sein, dass sie von den Bewohnern oder Besuchern nicht verschoben oder im Notfall umgestoßen werden können. Im Falle einer Evakuierung oder Panik dürfen lose Reihenstühle oder ungesicherte passende Tische dazu die Fluchtwege nicht blockieren. Bereich der Möblierung für Seniorenheime sowie für HealthCare- und Pflegesessel & passende Tische dazu sind oft breitere Komfortmaße (Sitzbreiten ab 50 cm), ergonomisch angepasste Sitzhöhen (ca. 46?48 cm für leichteres Aufstehen) sowie stabile, weit nach vorne gezogene Holzarmlehnen als Aufstehhilfe gefragt.
Die lichte Durchgangsbreite zwischen den Stuhlreihen muss im unbesetzten Zustand mindestens 40 bis 45 cm betragen. Bei Systemen für passende Tische dazu haben sich Maße wie 120x80 cm, 140x80 cm oder 160x80 cm bewährt. Um Barrierefreiheit im Rahmen der Großraumbestuhlung zu garantieren, müssen zudem spezielle, rollstuhlgerechte Plätze und komplett unterfahrbare Tische eingeplant werden, die eine lichte Unterfahrhöhe von mindestens 70 bis 73 cm bei einer Gesamthöhe von 76 bis 78 cm aufweisen.
Brandschutz und Zertifizierungen im HealthCare- und Pflegebereich
Der vorbeugende Brandschutz ist für Bauaufsichten das kritischste Prüfkriterium in Pflege- und Seniorenheimbauten. Da Produkte der Möblierung für Seniorenheime, HealthCare- und Pflegesessel & passende Tische dazu häufig aus Massivholz, Formholz, speziellen Schaumstoffen oder Bezugsstoffen bestehen, müssen sämtliche neu eingebrachten Möbel schwerentflammbar sein. Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für Pflegesessel, Pflege-Tische und passende Tische dazu oder die europäische Norm DIN EN 13501-1.
Für gepolsterte Stühle, Pflegesessel und deren Bezugsstoffe ist zudem der Zigarettentest und Streichholztest nach DIN EN 1021 Teil 1 und 2 für die Brandschutzauflagen relevant. In reinen Fluchtwegen, Fluren und Notausgängen kann die Bauaufsicht sogar die anspruchsvolle DIN 66084 P-a (Polsterverbundprüfung) fordern.
Mechanische Festigkeit, Hygiene und Logistik im Objektbereich
Um Personenschäden durch Materialversagen auszuschließen, müssen Stühle und Pflegesessel der DIN EN 16139 entsprechen. Für den hochfrequentierten Einsatz von HealthCare-Möbeln in Großmengen muss zwingend die Zertifizierung DIN EN 16139 Prüfstufe 2 für den starken Objektbereich vorliegen. Für passende Tische dazu gilt analog die DIN EN 15372 für den harten Objektbereich.