Kategorie Soziale Einrichtungen: Zur Beachtung bei Großmengen von Möblierung für soziale Einrichtungen
Die Planung, Ausschreibung und Genehmigung von Raumkonzepten und Großraumbestuhlungen in sozialen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Seniorenresidenzen, Behindertenwerkstätten, Tagesstätten, Gemeinschaftshäusern oder Kirchengemeinden stellt Architekten, Baubehörden, Einrichtungsleiter und die Bauaufsicht vor komplexe Aufgaben. Große Räumlichkeiten in diesem Sektor unterliegen einer hochfrequentierten, intensiven und oft spezifischen Nutzung durch wechselnde Bewohner oder Klienten. Gleichzeitig müssen Gemeinschaftsräume ab einer bestimmten Personenzahl als gesetzlich definierte Versammlungsstätten strengste Sicherheitsauflagen erfüllen.
Um baurechtliche Verstöße, Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden, müssen bei der Möblierung für soziale Einrichtungen, Großraummöblierungen, der Saalbestuhlung und Hallenbestuhlung strengste gesetzliche Vorgaben bezüglich Brandschutzes, Paniksicherheit, Ergonomie, Barrierefreiheit und hoher mechanischer Festigkeit eingehalten werden. Wer bei diesem sensiblen Thema von Anfang an auf zertifizierte Qualität und rechtssichere Systemkomponenten setzt, ist auf der sicheren Seite. Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen Richtlinien, Prüfverfahren und Materialanforderungen für stapelbare Tische und stapelbare Stühle in Großmengen im Objektbereich zusammen, um eine rechtssichere Bauabnahme laut Bestuhlungsplan zu gewährleisten.
Baurechtliche Grundlagen und Personensicherheit in sozialen Einrichtungen
Das fundamentale Regelwerk für die Saalbestuhlung, Hallenbestuhlung und Eventbestuhlung in Gemeinschaftshäusern oder Heimen ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer, wie die VStättVO NRW oder VStättVO Bayern. Sobald eine Halle, ein Festsaal, eine Cafeteria oder ein Speisesaal in einer sozialen Einrichtung die landesrechtlich definierten Personengrenzen (meist ab 200 Besucher- oder Sitzplätzen) überschreitet, greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Architekten müssen im Bestuhlungsplan nachweisen, dass die Brandschutzauflagen für die Großveranstaltung erfüllt sind und die lichte Durchgangsbreite der Gänge zwischen den Reihen auch bei besetzten Plätzen, zurückgeschobenen Rollstühlen oder Gehhilfen jederzeit vollumfänglich gewahrt bleibt.
Vorschriften zur Reihenverbindung und Paniksicherheit bei Reihenstühlen
Ein zentraler Aspekt bei Systemen für die Möblierung für soziale Einrichtungen, stapelbare Stühle, stapelbare Tische und flexible Sitzmöbel ist die Gewährleistung freier Fluchtwege gemäß VStättVO. Werden stapelbare Stühle, Stapelstühle, Mehrzweckstühle oder Reihenstühle bei Feiern, Vorträgen oder Großevents in Reihen aufgestellt, müssen sie so gekoppelt sein, dass sie von den Besuchern nicht verschoben oder im Notfall umgestoßen werden können.
Lose Kunststoff-Clips erfüllen die behördlichen Anforderungen bei Großveranstaltungen meist nicht und stören das wohnliche Gesamtbild.
Standardmaße, Barrierefreiheit und Platzbedarfsberechnung
Für die korrekte und effiziente Raumplanung im Bestuhlungsplan sind standardisierte Abmessungen der Reihenstühle, stapelbaren Stühle und Tische unerlässlich. Bei klassischer Hallenbestuhlung oder Saalbestuhlung haben sich Sitzbreiten von mindestens 45 bis 50 cm pro Platz etabliert. Für den Bereich der Möblierung für soziale Einrichtungen sind oft breitere Komfortmaße sowie stabile Armlehnen als Aufstehhilfe gefragt. Die lichte Durchgangsbreite zwischen den Stuhlreihen muss im unbesetzten Zustand mindestens 40 bis 45 cm betragen. Bei Systemen für stapelbare Tische haben sich Maße wie 120x80 cm oder 140x70 cm bewährt. Um Barrierefreiheit im Rahmen der Großraumbestuhlung zu garantieren, müssen zudem spezielle, rollstuhlgerechte Plätze und unterfahrbare stapelbare Tische eingeplant werden, die eine lichte Unterfahrhöhe von mindestens 70 cm bei einer Gesamthöhe von 74 bis 76 cm aufweisen.
Brandschutz und Zertifizierungen für soziale Einrichtungen
Der vorbeugende Brandschutz ist für Bauaufsichten das kritischste Prüfkriterium in Pflege- und Gemeinschaftsbauten. Da Produkte der Möblierung für soziale Einrichtungen, stapelbare Stühle, stapelbare Tische und mobile Sitzmöbel häufig aus Holzkomponenten, Kunststoffen oder Polsterstoffen bestehen, müssen sämtliche neu eingebrachten Möbel schwerentflammbar sein. Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für stapelbare Stühle und Tische oder die europäische Norm DIN EN 13501-1 für das Merkmal schwerentflammbar. Für gepolsterte Reihenstühle, Sessel und deren Bezugsstoffe ist zudem der Zigarettentest und Streichholztest nach DIN EN 1021 Teil 1 und 2 für die Brandschutzauflagen relevant.
Mechanische Festigkeit, Hygiene und Logistik im Objektbereich
Um Personenschäden durch Materialversagen im Alltag sozialer Einrichtungen auszuschließen, müssen stapelbare Stühle der DIN EN 16139 entsprechen. Diese Norm prüft Möbel auf Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Sicherheit im Nicht-Wohnbereich. Für den hochfrequentierten Einsatz von Stapelstühlen und Bankettstühlen in Großmengen muss zwingend die Zertifizierung DIN EN 16139 Prüfstufe 2 für den starken Objektbereich vorliegen. Für stapelbare Tische gilt analog die DIN EN 15372 für den harten Objektbereich.