Zur Beachtung bei Großmengen von Möblierung für Altenheime, HealthCare- und Pflegemöbeln. Die Planung, Ausschreibung und Genehmigung von Raumkonzepten und Großraumbestuhlungen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen wie Altenheimen, Pflegeheimen, Seniorenresidenzen, Hospizen oder geriatrischen Stationen stellt Architekten, Baubehörden, Einrichtungsleiter und die Bauaufsicht vor komplexe Aufgaben. Große Räumlichkeiten in diesem Sektor unterliegen einer hochfrequentierten, intensiven und medizinisch-ergonomisch spezifischen Nutzung durch wechselnde Bewohner, Patienten und Klienten. Gleichzeitig müssen Gemeinschaftsräume, Cafeterias und Speisesäle ab einer bestimmten Personenzahl als gesetzlich definierte Versammlungsstätten strengste Sicherheitsauflagen erfüllen. Um baurechtliche Verstöße, Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden, müssen bei der Möblierung für Altenheime, HealthCare- und Pflegemöbeln wie Tischen, Stühlen & Sesseln sowie bei der allgemeinen Saalbestuhlung und Hallenbestuhlung strengste gesetzliche Vorgaben bezüglich Brandschutz, Paniksicherheit, Ergonomie, Hygiene, Barrierefreiheit und hoher mechanischer Festigkeit eingehalten werden. Wer bei diesem sensiblen Thema von Anfang an auf zertifizierte Qualität und rechtssichere Systemkomponenten setzt, ist mit der Möbelpapst GmbH auf der sicheren Seite. Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen Richtlinien, Prüfverfahren und Materialanforderungen für Tische, Stühle & Sessel in Großmengen im Objektbereich zusammen, um eine rechtssichere Bauabnahme laut Bestuhlungsplan zu gewährleisten.Baurechtliche Grundlagen und Personensicherheit in Pflegeeinrichtungen Das fundamentale Regelwerk für die Saalbestuhlung, Hallenbestuhlung und Eventbestuhlung in Seniorenheimen oder HealthCare-Einrichtungen ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer, wie die VstättVO NRW oder VstättVO Bayern. Sobald eine Halle, ein Festsaal, eine interne Cafeteria oder ein Speisesaal in einem Altenheim die landesrechtlich definierten Personengrenzen (meist ab 200 Besucher- oder Sitzplätzen) überschreitet, greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Diese Bauvorschriften regeln exakt die maximal zulässige Anzahl von Sitzplätzen pro Reihe, die Anordnung der Sitzmöbel sowie die Fluchtwegbreite bei der Großraumbestuhlung. Werden Stühle, Sessel oder Mehrzweckstühle bei Feiern, Vorträgen oder Großevents in Reihen aufgestellt, müssen sie so gekoppelt sein, dass sie von den Bewohnern oder Besuchern nicht verschoben oder im Notfall umgestoßen werden können. Im Falle einer Evakuierung oder Panik dürfen lose Reihenstühle oder ungesicherte Tische die Fluchtwege nicht blockieren. Gefordert wird eine paniksichere Reihenbestuhlung laut Vorschrift bei den Stühlen sowie eine paniksichere Tischaufstellung laut Vorschrift. Das bedeutet, dass sich eine Stuhl- oder Tischreihe bei Druckbelastung nicht in sich zusammenschiebt. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine formschlüssige Stuhlverbindung nach VstättVO.
Für den Bereich der Möblierung für Altenheime sowie für HealthCare- und Pflegemöbel wie Tische, Stühle & Sessel sind oft breitere Komfortmaße (Sitzbreiten ab 50 cm), ergonomisch angepasste Sitzhöhen (ca. 46?48 cm für leichteres Aufstehen) sowie stabile, weit nach vorne gezogene Holzarmlehnen als Aufstehhilfe gefragt. Die lichte Durchgangsbreite zwischen den Stuhlreihen muss im unbesetzten Zustand mindestens 40 bis 45 cm betragen. Bei Systemen für Pflegetische haben sich Maße wie 120x80 cm, 140x80 cm oder 160x80 cm bewährt. Um Barrierefreiheit im Rahmen der Großraumbestuhlung zu garantieren, müssen zudem spezielle, rollstuhlgerechte Plätze und komplett unterfahrbare Tische eingeplant werden, die eine lichte Unterfahrhöhe von mindestens 70 bis 73 cm bei einer Gesamthöhe von 76 bis 78 cm aufweisen. Brandschutz und Zertifizierungen im HealthCare- und Pflegebereich. Der vorbeugende Brandschutz ist für Bauaufsichten das kritischste Prüfkriterium in Pflege- und Pflegeheimbauten. Da Produkte der Möblierung für Altenheime, HealthCare- und Pflegemöbel wie Tische, Stühle & Sessel häufig aus Massivholz, Formholz, speziellen Schaumstoffen oder Bezugsstoffen bestehen, müssen sämtliche neu eingebrachten Möbel schwerentflammbar sein. Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für Pflegestühle, Pflege-Tische und Sessel oder die europäische Norm DIN EN 13501-1 für das Merkmal schwerentflammbar. Für gepolsterte Stühle, Sessel und deren Bezugsstoffe ist zudem der Zigarettentest und Streichholztest nach DIN EN 1021 Teil 1 und 2 für die Brandschutzauflagen relevant. In reinen Fluchtwegen, Fluren und Notausgängen kann die Bauaufsicht sogar die anspruchsvolle DIN 66084 P-a (Polsterverbundprüfung auf schwerste Entflammbarkeit) fordern.