Zur Beachtung bei Großmengen von Kantinen Tischen & Stühlen
Die Planung, Ausschreibung und Einrichtung von Großraumverpflegungsstätten wie Betriebskantinen, Mensen, Schulspeisungsräumen oder Cafeterias stellt Architekten, Baubehörden, Betriebsräte und die Bauaufsicht vor anspruchsvolle Aufgaben. Kantinen unterliegen einer extrem hohen Nutzerfrequenz und müssen gleichzeitig als gesetzlich definierte Versammlungsstätten strengste Auflagen erfüllen. Um baurechtliche Verstöße, Hygienemängel, Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden, müssen bei der Objektmöblierung für Festsaal, Kantinen- und Großraummöblierungen strengste gesetzliche Vorgaben bezüglich Brandschutzes, Paniksicherheit, Ergonomie und extrem hoher mechanischer Festigkeit eingehalten werden. Wer bei diesem hochfrequentierten Thema von Anfang an auf zertifizierte Qualität und rechtssichere Systemkomponenten setzt, Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen Richtlinien, Prüfverfahren und Materialanforderungen für Kantinentische und Kantinenstühle in Großmengen im Objektbereich zusammen, um eine rechtssichere Bauabnahme laut Bestuhlungsplan zu gewährleisten.
Baurechtliche Grundlagen und Zuschauersicherheit
Das fundamentale Regelwerk für Kantinen und Mensen ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer, wie die VstättVO NRW oder VstättVO Bayern, sowie bei fliegenden Bauten die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) in Verbindung mit der DIN EN 13782 für Festzelte und deren Sicherheit. Sobald eine Betriebskantine oder Mensa die landesrechtlich definierten Personengrenzen (meist ab 200 Besucher- oder Sitzplätzen) überschreitet, greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Sie regeln exakt die maximal zulässige Anzahl von Sitzplätzen pro Quadratmeter, die Anordnung der Tischgruppen sowie die Fluchtwegbreite bei der Bestuhlung einer Halle oder eines Speisesaals. Architekten müssen im Bestuhlungsplan nachweisen, dass die Brandschutzauflagen für die Großveranstaltung erfüllt sind und die lichte Durchgangsbreite der Gänge zwischen den Tischreihen auch bei besetzten Plätzen und zurückgeschobenen Kantinenstühlen jederzeit vollumfänglich gewahrt bleibt.
Vorschriften zur Standsicherheit, Paniksicherheit und Gangbreiten
Ein zentraler Aspekt bei Kantinenstühlen und Kantinentischen ist die Gewährleistung freier Fluchtwege gemäß VstättVO. Werden Tische und Stühle in Reihen aufgestellt, müssen sie so standsicher konstruiert sein, dass sie von Besuchern nicht verschoben oder im Notfall umgestoßen werden können. Im Falle einer Evakuierung oder Panik dürfen lose Möbel die Fluchtwege nicht blockieren. Während im klassischen Festsaal eine feste, paniksichere Reihenverbindung laut Vorschrift gefordert wird, setzt man im Kantinenbereich oft auf fest definierte Tisch-Stuhl-Kombinationen oder schwere Einzeltische, die eine paniksichere Tischaufstellung laut Vorschrift garantieren und ein unkontrolliertes Verschieben der gesamten Raumstruktur verhindern. Die Verkehrswege zwischen den Tischen müssen so bemessen sein, dass eine formschlüssige Stuhlverbindung nach VstättVO beziehungsweise eine geordnete Struktur gewahrt bleibt.
Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für Kantinenstühle und Kantinentische oder die europäische Norm DIN EN 13501-1 für das Merkmal schwerentflammbar. Für gepolsterte Kantinenstühle und deren Bezugsstoffe ist zudem der Zigarettentest und Streichholztest nach DIN EN 1021 Teil 1 und 2 relevant. Die Zertifikate müssen für den gesamten Stuhl oder Tisch im Verbund (Trägermaterial, Schaumstoff, Bezug, Tischplatte) gültig sein. Nachträgliche Imprägnierungen mit Brandschutzsprays sind im Lebensmittelbereich aufgrund strenger Hygieneauflagen unzulässig und werden von der Bauaufsicht bei der Bauabnahme abgelehnt, da sie nicht dauerhaft abriebfest sind.
Mechanische Festigkeit, Materialausführungen und Hygiene
Um Personenschäden durch Materialversagen im harten Alltagsbetrieb auszuschließen, müssen Kantinenstühle der DIN EN 16139 entsprechen. Diese Norm prüft Möbel auf Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Sicherheit im Nicht-Wohnbereich. Für den hochfrequentierten Einsatz von Bankettstühlen und Kantinenstühlen in Großmengen muss zwingend die Zertifizierung DIN EN 16139 Prüfstufe 2 für den starken Objektbereich vorliegen. Für die Kantinentische gilt analog die DIN EN 15372 für den harten Objektbereich. Ein Stahlrohrstuhl als Objektmöbel oder ein robuster Aluminiumstuhl im Event-Einsatz bietet hier die nötige Stabilität, wobei die Wandstärke des Stahls mindestens 1,5 bis 2,0 mm betragen sollte.
Hinsichtlich der Materialausführung gelten im Kantinenbereich verschärfte Anforderungen an Hygiene und Reinigungsfreundlichkeit. Tischplatten müssen mit einer robusten HPL-Schichtstoffoberfläche versehen sein, die kratz-, stoß- und abriebfest sowie resistent gegen Reinigungsmittel ist. Bei den Stuhlgestellen und Tischgestellen haben sich dickwandige Konstruktionen mit kratzfester Pulverbeschichtung oder Verchromung bewährt. Sitzschalen aus hochfestem Polypropylen (Kunststoff) oder ergonomisch geformtem Sperrholz mit B1-Zertifizierung garantieren Langlebigkeit.