Zur Beachtung bei Großmengen von wetterfeste Outdoortische und Stühle für Gastronomie Terrassen
Bei der Planung, Genehmigung und Beschaffung von Objektmöblierung für gastronomische Außenbereiche stehen Architekten, Baubehörden und Bauaufsichten in der Verantwortung, strenge baurechtliche und möblierungs-rechtliche Kriterien zu prüfen. Die Missachtung lokaler Vorschriften führt im Objektbereich regelmäßig zu Bußgeldern, Nutzungsuntersagungen oder dem Verlust des Versicherungsschutzes. Um Verstöße präventiv zu vermeiden, müssen alle eingesetzten Außenmöbel spezifische Richtlinien bezüglich Brandschutz, Statik, Barrierefreiheit und Materialbeschaffenheit nachweisbar erfüllen. Die Möbelpapst GmbH erarbeitet zertifizierte Möblierungskonzepte für Großprojekte, um allen gesetzlichen Anforderungen standhalten zu können. Baurechtliche Vorgaben und Sondernutzung. Die Platzierung von Großmengen an Tischen und Stühlen auf Außenterrassen berührt direkt das Bauordnungsrecht der Bundesländer sowie kommunale Sondernutzungssatzungen.
Flucht- und Rettungswege: Gastronomie-Terrassen dürfen die Evakuierung von Gebäuden nicht behindern. Rettungswege müssen eine lichte Breite von mindestens 1,20 Metern aufweisen und permanent frei von jeglicher Möblierung bleiben.
Standsicherheit und Windlasten: Freistehende Outdoor-Möbel müssen kippsicher konstruiert sein. Insbesondere bei Tischen im Außenbereich sind schwere, bodenstabilisierende Untergestelle (z. B. aus Gusseisen oder verstärktem Aluminium) zwingend erforderlich, um extremen Wetterbedingungen ohne Gefährdung von Passanten standzuhalten. Barrierefreiheit: Nach den Landesbauordnungen und der DIN 18040-1 muss ein Teil der Gastronomie-Bestuhlung für Rollstuhlfahrer zugänglich sein. Dies erfordert Tische mit einer Mindesthöhe von 74 bis 80 cm und einer lichten Unterfahrbarkeit von mindestens 70 cm Höhe sowie schwellenlose Zuwege. Brandschutztechnische Anforderungen (DIN 4102 / DIN EN 13501) Sobald Außenmöbel in unmittelbarer Nähe zu Gebäudefassaden, unter Vordächern oder in teilüberdeckten Passagen platziert werden, fordert die Bauaufsicht den Nachweis des Brandverhaltens.
Baustoffklassen: Je nach Gefährdungsbeurteilung müssen Materialien schwerentflammbar (Klasse B1 nach DIN 4102-1 bzw. B-s1, d0 nach DIN EN 13501-1) oder nichtbrennbar sein. Standardmäßige Kunststoff- oder einfache Holzmöbel erfüllen diese Kriterien meist nicht. Materialauswahl: Zulässig sind hochresistente Materialien wie pulverbeschichteter Stahl, Edelstahl, eloxiertes Aluminium sowie spezielle High-Pressure-Laminates (HPL) für Tischplatten, die explizit für den harten Objekteinsatz zertifiziert sind. Möblierungsrecht, Normen und Materialstärken
Im gewerblichen Raum ist der Einsatz von haushaltsüblichen Gartenmöbeln rechtlich unzulässig. Es greifen die europäischen Prüfnormen für den Objektbereich (Contract Business): DIN EN 581-1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen für Außenmöbel (Vermeidung von Scher- und Quetschstellen). DIN EN 581-2: Mechanische Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Stühle. Objektstühle müssen einer statischen Belastung der Sitzfläche von mindestens 160 kg standhalten und eine extreme Zyklenfestigkeit bei der Dauerlaufprüfung aufweisen. DIN EN 581-3: Mechanische Anforderungen für Tische im Außenbereich, inklusive Vertikallast-prüfungen und Standsicherheitstests. Materialstärken und Ausführungen: Hochwertige HPL-Tischplatten erfordern eine Mindeststärke von 10 bis 12 mm, um Verzug durch Hitze oder Nässe auszuschließen. Metallprofile von Stapelstühlen müssen Wandstärken von mindestens 1,5 bis 2,0 mm aufweisen, um Verbiegungen unter Dauerlast zu verhindern. Oberflächen müssen UV-beständig, kratzfest, zigarettenglutbeständig und resistent gegen scharfe Desinfektions- und Reinigungsmittel sein. Spezifische Materialkombinationen der Möbelpapst GmbH
Die Möbelpapst GmbH setzt zur Erfüllung dieser strengen Kriterien auf hochentwickelte, geprüfte Materialkombinationen, die Design und maximale Rechtssicherheit vereinen.