Zur Beachtung bei Großmengen von Gastronomiemöbel Tischen & Stühlen
Die Planung, Ausschreibung und Genehmigung von Bestuhlungen und Tischordnungen in der Großgastronomie, in Event-Locations, Hotel-Restaurants, Biergärten oder Food-Courts stellt Architekten, Baubehörden, Gastronomen und die Bauaufsicht vor komplexe Aufgaben. Gastronomiebereiche unterliegen einer extrem intensiven, hochfrequentierten Nutzung und müssen gleichzeitig als gesetzlich definierte Versammlungsstätten strengste Sicherheitsauflagen erfüllen. Um baurechtliche Verstöße, Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden, müssen bei der Objektmöblierung für Festsaal, Gastronomie- und Großraummöblierungen strengste gesetzliche Vorgaben bezüglich Brandschutzes, Paniksicherheit, Ergonomie und hoher mechanischer Festigkeit eingehalten werden. Wer bei diesem wirtschaftlich und rechtlich sensiblen Thema von Anfang an auf zertifizierte Qualität und rechtssichere Systemkomponenten setzt, ist auf der sicheren Seite. Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen Richtlinien, Prüfverfahren und Materialanforderungen für Gastronomietische und Gastronomiestühle in Großmengen im Objektbereich zusammen, um eine rechtssichere Bauabnahme laut Bestuhlungsplan zu gewährleisten. Baurechtliche Grundlagen und Zuschauersicherheit. Das fundamentale Regelwerk für gastronomische Großbetriebe und Event-Locations ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer, wie die VstättVO NRW oder VstättVO Bayern, sowie bei fliegenden Bauten die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) in Verbindung mit der DIN EN 13782 für Festzelte und deren Sicherheit. Sobald ein Restaurant, ein Festsaal oder eine Eventhalle die landesrechtlich definierten Personengrenzen (meist ab 200 Besucher- oder Sitzplätzen) überschreitet, greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Diese Bauvorschriften regeln exakt die maximal zulässige Anzahl von Sitzplätzen pro Quadratmeter, die Anordnung der Tischgruppen sowie die Fluchtwegbreite bei der Bestuhlung einer Halle oder eines Gastraums. Architekten müssen im Bestuhlungsplan nachweisen, dass die Brandschutzauflagen für die Großveranstaltung erfüllt sind und die lichte Durchgangsbreite der Gänge zwischen den Tischreihen auch bei besetzten Plätzen und zurückgeschobenen Gastronomiestühlen jederzeit vollumfänglich gewahrt bleibt.
Brandschutz und Zertifizierungen im Gastronomiebereich
Der vorbeugende Brandschutz ist für Bauaufsichten das kritischste Prüfkriterium. Da Gastronomiestühle und Tische häufig aus Holzkomponenten, Kunststoffen oder Polsterstoffen bestehen, müssen sämtliche neu eingebrachten Möbel schwerentflammbar sein. Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für Gastronomiestühle und Gastronomietische oder die europäische Norm DIN EN 13501-1 für das Merkmal schwerentflammbar. Für gepolsterte Restaurantstühle, Barhocker und deren Bezugsstoffe ist zudem der Zigarettentest und Streichholztest nach DIN EN 1021 Teil 1 und 2 für die Brandschutzauflagen relevant. Die Zertifikate müssen für den gesamten Stuhl oder Tisch im Verbund (Trägermaterial, Schaumstoff, Bezug, Tischplatte) gültig sein. Nachträgliche Imprägnierungen mit Brandschutzsprays werden von der Bauaufsicht bei der Bauabnahme abgelehnt, da sie im Gastronomiebetrieb nicht dauerhaft abriebfest sind und zudem strengen Hygieneauflagen im Umgang mit Lebensmitteln widersprechen können.
Mechanische Festigkeit, Materialausführungen und Logistik
Um Personenschäden durch Materialversagen im harten Gastronomiealltag auszuschließen, müssen Gastronomiestühle der DIN EN 16139 entsprechen. Diese Norm prüft Möbel auf Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Sicherheit im Nicht-Wohnbereich. Für den hochfrequentierten Einsatz von Bankettstühlen, Kantinenstühlen und Gastronomiestühlen in Großmengen muss zwingend die Zertifizierung DIN EN 16139 Prüfstufe 2 für den starken Objektbereich vorliegen. Für Gastronomietische gilt analog die DIN EN 15372 für den harten Objektbereich.
Ein robuster Stahlrohrstuhl als Objektmöbel oder ein leichter, korrosionsbeständiger Aluminiumstuhl im Event-Einsatz bietet hier die nötige Stabilität, wobei die Wandstärke des Stahls mindestens 1,5 mm und beim Aluminiumgestell mindestens 2,0 mm betragen sollte.