Zur Beachtung bei Großmengen von Hotelmöbel Tischen & Stühlen
Die Planung, Ausschreibung und Genehmigung von Bestuhlungen und Tischordnungen im Hotelbereich, in Kongresshotels, Hotel-Restaurants, Seminarbereichen oder hoteleigenen Festsälen stellt Architekten, Baubehörden, Hoteliers und die Bauaufsicht vor komplexe Aufgaben. Hotelbereiche unterliegen einer extrem intensiven, hochfrequentierten Nutzung durch wechselnde Gäste und müssen gleichzeitig als gesetzlich definierte Versammlungsstätten strengste Sicherheitsauflagen erfüllen. Um baurechtliche Verstöße, Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden, müssen bei der Objektmöblierung für Festsaal, Hotelmöbel-, Gastronomie- und Großraummöblierungen strengste gesetzliche Vorgaben bezüglich Brandschutz, Paniksicherheit, Ergonomie und hoher mechanischer Festigkeit eingehalten werden. Wer bei diesem wirtschaftlich und rechtlich sensiblen Thema von Anfang an auf zertifizierte Qualität und rechtssichere Systemkomponenten setzt. Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen Richtlinien, Prüfverfahren und Materialanforderungen für Hoteltische und Hotelstühle in Großmengen im Objektbereich zusammen, um eine rechtssichere Bauabnahme laut Bestuhlungsplan zu gewährleisten. Baurechtliche Grundlagen und Zuschauersicherheit in Hotels Das fundamentale Regelwerk für den Hotelbereich, Hotel-Restaurants und Event-Locations ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer, wie die VstättVO NRW oder VstättVO Bayern, sowie bei fliegenden Bauten auf dem Hotelgelände die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) in Verbindung mit der DIN EN 13782 für Festzelte und deren Sicherheit. Sobald ein hoteleigener Konferenzraum, ein Festsaal oder ein Speisesaal die landesrechtlich definierten Personengrenzen (meist ab 200 Besucher- oder Sitzplätzen) überschreitet, greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Diese Bauvorschriften regeln exakt die maximal zulässige Anzahl von Sitzplätzen pro Quadratmeter, die Anordnung der Tischgruppen sowie die Fluchtwegbreite bei der Bestuhlung einer Halle, eines Kongresssaals oder eines Gastraums. Architekten müssen im Bestuhlungsplan nachweisen, dass die Brandschutzauflagen für die Großveranstaltung erfüllt sind und die lichte Durchgangsbreite der Gänge zwischen den Tischreihen auch bei besetzten Plätzen und zurückgeschobenen Hotelstühlen jederzeit vollumfänglich gewahrt bleibt. Vorschriften zur Reihenverbindung, Paniksicherheit und Tischaufstellung
Ein zentraler Aspekt bei Hotelstühlen und Hoteltischen ist die Gewährleistung freier Fluchtwege gemäß VstättVO. Werden Tische und Stühle bei Tagungen, Galas, Banketten oder Großevents in Reihen aufgestellt, müssen sie so gekoppelt sein, dass sie von Hotelgästen nicht verschoben oder im Notfall umgestoßen werden können. Im Falle einer Evakuierung oder Panik dürfen lose Möbel die Fluchtwege nicht blockieren. Gefordert wird eine paniksichere Reihenverbindung laut Vorschrift bei den Stühlen sowie eine paniksichere Tischaufstellung laut Vorschrift, was bedeutet, dass sich eine Stuhl- oder Tischreihe bei Druckbelastung nicht in sich zusammenschiebt. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine formschlüssige Stuhlverbindung nach VstättVO. Integrierte Reihenverbinder aus Metall, die fest mit dem Stuhlgestell verschweißt sind, bieten hierbei die höchste Sicherheit für Großraummöblierungen im Hotel und minimieren Aufstellzeiten beim schnellen Umbau von Tagungs- auf Festsaalbestuhlung. Lose Kunststoff-Clips erfüllen die behördlichen Anforderungen bei Großveranstaltungen meist nicht und mindern das optische Gesamtbild.
Standardmaße und Platzbedarfsberechnung für den Hotelbereich
Für die korrekte und effiziente Raumplanung im Bestuhlungsplan sind standardisierte Abmessungen der Hoteltische unerlässlich. Bei klassischer Bankett-, Seminar- oder Restaurantbestuhlung im Hotel haben sich rechteckige Tischmaße wie 120x80 cm, 140x70 cm oder 180x80 cm als Industriestandard etabliert. Werden runde Tische oder Klapptische eingesetzt, sind Durchmesser von 150 cm (für 8 Personen) oder 180 cm (für 10 Personen) die gängige Praxis. Um Barrierefreiheit zu garantieren, müssen zudem rollstuhlgerechte Tische eingeplant werden, die eine lichte Unterfahrhöhe von mindestens 70 cm bei einer Gesamthöhe von 74 bis 76 cm aufweisen.
Brandschutz und Zertifizierungen für Hotelmöbel
Der vorbeugende Brandschutz ist für Bauaufsichten das kritischste Prüfkriterium im Hotel. Da Hotelstühle und Tische häufig aus Holzkomponenten, Kunststoffen oder anspruchsvollen Polsterstoffen bestehen, müssen sämtliche neu eingebrachten Möbel schwerentflammbar sein. Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für Hotelstühle und Hoteltische oder die europäische Norm DIN EN 13501-1 für das Merkmal schwerentflammbar. Für gepolsterte Hotelstühle, Konferenzsessel und deren Bezugsstoffe ist zudem der Zigarettentest und Streichholztest nach DIN EN 1021 Teil 1 und 2 für die Brandschutzauflagen relevant. Die Zertifikate müssen für den gesamten Stuhl oder Tisch im Verbund (Trägermaterial, Schaumstoff, Bezug, Tischplatte) gültig sein. Nachträgliche Imprägnierungen mit Brandschutzsprays werden von der Bauaufsicht bei der Bauabnahme abgelehnt, da sie im Hotelbetrieb nicht dauerhaft abriebfest sind und zudem den strengen Kriterien für den gewerblichen Dauereinsatz widersprechen.