Zur Beachtung bei Großmengen von Event- und Mehrzweckbestuhlung
Die Planung, Ausschreibung und Genehmigung von Großraumbestuhlungen in Stadthallen, Event-Locations, Mehrzweckhallen, Festsälen, Kulturzentren oder hoteleigenen Veranstaltungsräumen stellt Architekten, Baubehörden, Hallenbetreiber und die Bauaufsicht vor komplexe Aufgaben. Große Räumlichkeiten unterliegen einer extrem intensiven, hochfrequentierten Nutzung durch wechselnde Events und müssen gleichzeitig als gesetzlich definierte Versammlungsstätten strengste Sicherheitsauflagen erfüllen. Um baurechtliche Verstöße, Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden, müssen bei der Objektmöblierung für Festsaal, Saalbestuhlung, Hallenbestuhlung, Eventbestuhlung, Mehrzweckbestuhlung und Großraummöblierungen strengste gesetzliche Vorgaben bezüglich Brandschutz, Paniksicherheit, Ergonomie und hoher mechanischer Festigkeit eingehalten werden. Wer bei diesem wirtschaftlich und rechtlich sensiblen Thema von Anfang an auf zertifizierte Qualität und rechtssichere Systemkomponenten setzt, ist mit der Möbelpapst GmbH auf der sicheren Seite. Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen Richtlinien, Prüfverfahren und Materialanforderungen für Event- und Mehrzweckbestuhlung in Großmengen im Objektbereich zusammen, um eine rechtssichere Bauabnahme laut Bestuhlungsplan zu gewährleisten. Sobald eine Halle, ein Festsaal, eine Event-Location oder ein Kongresszentrum die landesrechtlich definierten Personengrenzen (meist ab 200 Besucher- oder Sitzplätzen) überschreitet, greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Diese Bauvorschriften regeln exakt die maximal zulässige Anzahl von Sitzplätzen pro Reihe, die Anordnung der Sitzmöbel sowie die Fluchtwegbreite bei der Großraumbestuhlung einer Halle, eines Kongresssaals oder eines Auditoriums. Architekten müssen im Bestuhlungsplan nachweisen, dass die Brandschutzauflagen für die Großveranstaltung erfüllt sind und die lichte Durchgangsbreite der Gänge zwischen den Reihen auch bei besetzten Plätzen und zurückgeschobenen Reihenstühlen jederzeit vollumfänglich gewahrt bleibt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine formschlüssige Stuhlverbindung nach VstättVO. Integrierte Reihenverbinder aus Metall, die fest mit dem Stuhlgestell verschweißt sind, bieten hierbei die höchste Sicherheit für die Großraumbestuhlung sowie Eventbestuhlung und minimieren Aufstellzeiten beim schnellen Umbau von Tagungs- auf Reihenbestuhlung. Lose Kunststoff-Clips erfüllen die behördlichen Anforderungen bei Großveranstaltungen meist nicht und mindern das optische Gesamtbild.
Standardmaße und Platzbedarfsberechnung für Event- und Mehrzweckbestuhlung
Für die korrekte und effiziente Raumplanung im Bestuhlungsplan sind standardisierte Abmessungen der Reihenstühle, Eventstühle und stapelbaren Stühle unerlässlich. Bei klassischer Hallenbestuhlung, Saalbestuhlung, Eventbestuhlung oder Mehrzweckbestuhlung haben sich Sitzbreiten von mindestens 45 to 50 cm pro Platz als Industriestandard etabliert. Die lichte Durchgangsbreite zwischen den Stuhlreihen muss im unbesetzten Zustand mindestens 40 bis 45 cm betragen, um im Evakuierungsfall eine schnelle Entfluchtung zu garantieren. Um Barrierefreiheit im Rahmen der Großraumbestuhlung zu garantieren, müssen zudem spezielle, rollstuhlgerechte Plätze eingeplant werden, die eine ebene Stellfläche von mindestens 90 cm Breite und 140 cm Tiefe aufweisen.
Brandschutz und Zertifizierungen für Eventbestuhlung und Mehrzweckbestuhlung
Der vorbeugende Brandschutz ist für Bauaufsichten das kritischste Prüfkriterium in Sälen und Hallen. Da Systeme der Eventbestuhlung, Mehrzweckbestuhlung, Stapelstühle und flexiblen Sitzmöbel häufig aus Holzkomponenten, Kunststoffen oder anspruchsvollen Polsterstoffen bestehen, müssen sämtliche neu eingebrachten Möbel schwerentflammbar sein. Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für stapelbare Stühle, Eventstühle und Mehrzweckstühle oder die europäische Norm DIN EN 13501-1 für das Merkmal schwerentflammbar. Für gepolsterte Reihenstühle, Kongressstühle, Eventbestuhlung und deren Bezugsstoffe ist zudem der Zigarettentest und Streichholztest nach DIN EN 1021 Teil 1 und 2 für die Brandschutzauflagen relevant. In reinen Fluchtwegen und Notausgängen kann die Bauaufsicht sogar die anspruchsvolle DIN 66084 P-a fordern. Die Zertifikate müssen für den gesamten Stuhl im Verbund (Trägermaterial, Schaumstoff, Bezug) gültig sein. Nachträgliche Imprägnierungen mit Brandschutzsprays werden von der Bauaufsicht bei der Bauabnahme abgelehnt, da sie im harten Event- und Hallenbetrieb nicht dauerhaft abriebfest sind.
Mechanische Festigkeit und Logistik bei Event- und Mehrzweckbestuhlung